Quellensteuern

Quellensteuern
I. Außensteuerrecht:1. Begriff: a) Q. i.w.S. sind alle Steuern, die vom  Quellenstaat von Steuerausländern im Rahmen der  beschränkten Steuerpflicht direkt vom Ertrag erhoben werden.
- b) Q. i.e.S. sind alle Steuern, die vom Quellenstaat im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht von den Einnahmen ohne Veranlagung durch  Steuerabzug einbehalten werden.
- 2. Q. i.e.S. werden in den meisten Staaten erhoben auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren.
- 3. Im Rahmen von  Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) werden die Quellensteuersätze für Dividenden i.d.R. gesenkt, die Quellensteuersätze für Zinsen und Lizenzgebühren dagegen häufig aufgehoben.
II. Allgemeines Steuerrecht:Synonym für Abzugsteuern.

Lexikon der Economics. 2013.

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